was tun bei einem unfall?


Unfälle passieren und manchmal ist man selber beteiligt. Das ist unschön, doch mit dem richtigen Verhalten kann man sich viel Ärger ersparen. Das sollten Sie nach einem Unfall unbedingt tun:
 
Nach dem Absichern der Unfallstelle, dem Notruf und der eventuellen Hilfeleistung für verletzte Personen, sollten Sie im Ausland immer, im Inland zumindest bei Personenschäden und fahruntüchtigen Kraftfahrzeugen die Polizei hinzuziehen. Auch bei Kleinschäden ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei sinnvoll.

Kfz-Sachverständiger
Clemens Herold
Schneppersdelle 2a
40882 Ratingen

 

Tel. 02102 5791371

Mobil 0157 71524241

 

kontakt@clemens-herold.de
www.clemens-herold.de



Was soll ich mir notieren ?
a) Die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
b) Name, Anschrift und Versicherungsdaten der am Unfall beteiligten Personen
c) Adressen von eventuellen Zeugen
d) Name und Dienststelle der Polizeibeamten

Was soll ich fotografieren ?
a) Unfallort, Bremsspuren
b) Fahrzeuge, austretende Flüssigkeiten
c) sämtliche Besonderheiten vor Ort



Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was kann ich verlangen?

Einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl.
Lassen Sie sich nicht ohne Rücksprache auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt die Kosten für das Gutachten, dies ist gesetzlich so geregelt. Wenn es sich um Bagatellschäden handelt, kann es sein, dass ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten ausreichend ist und kein Gutachten erstellt werden muss. Die Art der notwendigen Leistung (Gutachten, Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag) beurteilt der Gutachter vor Ort.

In einem Gutachten wird neben der Schadensermittlung auch aufgeführt, wie lange das Fahrzeug wegen der Reparaturarbeiten voraussichtlich nicht genutzt werden kann. Dadurch können Sie sich von der Versicherung die Kosten für ein Mietfahrzeug erstatten lassen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.


Muss ich mit Kosten rechnen?

Nein. Die Schadensfeststellungskosten, wie zum Beispiel Gutachter, Vermessungen und Abschleppkosten gehören zum Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Die Versicherung des Unfallverursachers bezahlt Ihnen den Schaden, wie das Gutachten es vorsieht. Sie können jedoch selber entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen möchten oder nicht. Im letzteren Fall wird Ihnen die Versicherung die errechnete Reparatursumme abzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer erstatten. Sie haben danach noch zwei Jahre Zeit, den Schaden reparieren zu lassen und nach Einreichung der Werkstattrechnung bei der Versicherung die ausgewiesene Mehrwertsteuer nachträglich zu erhalten.


Ich habe den Unfall selbst verschuldet. Was muss ich tun?

Bitte setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung in Verbindung, diese ist weisungsbefugt und wird Sie über die weitere Vorgehensweise in Kenntnis setzen.